Trinkwasser

Informationsbrief zur neuen Trinkwasserverordnung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir möchten Sie auf diesem Weg über einige Neuerungen der seit 1. November 2011 gültigen neuen Trinkwasserverordnung informieren. Bitte beachten Sie, dass für Eigentümer von Gebäuden neue Pflichten vorgesehen sind, die wir Ihnen kurz vorstellen möchten:

 

1)   Angezeigt und überprüft werden müssen Trinkwasseranlagen in Gebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten, so genannte Großanlagen. Als solche definiert sind Anlagen mit zentraler Warmwasserverteilung und einem Wasserspeicher ab inklusive 400 Liter Volumen aufwärts oder mehr als 3 Litern in jeder Rohrleitung zwischen Warmwasserspeicher und der letzten Entnahmestelle. Diese Anlagen sind:

 

a)   nach § 13, Absatz 5 der Verordnung dem zuständigen Gesundheitsamt auf dem entsprechenden Meldebogen zu melden. Laut Gesundheitsamt Holzminden reichen 2 Probe-Entnahmearmaturen an Warmwasseraus- sowie am Zirkulationseintritt des Speichers, die allerdings nachgerüstet werden müssten so nicht vorhanden. Zudem muss eine Entnahmestellte von jedem Steigstrang der Warmwasserleitung am weitest entfernten Wasserhahn überprüft werden.

b)   Es besteht eine Untersuchungspflicht nach § 14 der Verordnung. Sie sieht vor, dass Eigentümer ihre Mehrfamilienhäuser auf Legionellen untersuchen. Entscheidend: Befinden sich Duschen oder andere Einrichtungen, in denen es zur Vernebelung von Trinkwasser kommt, im Gebäude, da es nur durch diese Einrichtungen zur gefährlichen Legionärskrankheit kommen kann.

 

2)   Bevor die Anlage vom Gesundheitsamt überprüft wird, sollte beispielsweise noch einmal geschaut werden, ob Totleitungen, Beipässe oder nicht durchströmte Ausdehnungsgefäße im Leitungssystem sind. Hat das Warmwasser die vorgeschriebene Temperatur von 60 Grad Celsius? Ist die Isolierung der Rohrleitung noch zeitgemäß? Wurden die Trinkwasserleitungen alle drei Jahre gespült? Wurden Perlatoren und Wasserfiltereinsätze regelmäßig gereinigt und erneuert? Ist der Schlauchanschluss von der Heizung ans Rohrnetz entfernt? Das sind nur einige Beispiele.

 

Im Bedarfsfall beraten wir Sie selbstverständlich gern und möchten abschließend noch auf die Bußgeld- und Straftatbestände im Zusammenhang mit der Wasserverteilungsanlage hinweisen

Informationsmaterial

Flyer: Erneuerung der Trinkwasserverordnung vom 1. November 2011 mit Änderungen Dezember 2012

Flyer_TrinkwV2012_Schade.pdf

Informationen für Betreiber gewerblicher Trinkwasserinstallationen


Flyer: Bei mir zu Haus ist das Trinkwasser ein Lebensmittel!

Flyer_Nutzung_Schade.pdf

Praktische Tipps zur Nutzung des Trinkwassers


Mikroplastik im Trinkwasser

Beim BUND ist ein Artikel zum Thema Mikroplastik im Trinkwasser veröffentlich.  Wenn Sie hier drücken gelangen Sie direkt zu diesem Artikel.


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