Lagerung von Heizöl

Über die Lagerung von Heizöl ...


Bei der Einlagerung von Heizöl bestehen zwei potentielle Gefahren. Zum einen ist dies die Brandgefahr und zum anderen die Verunreinigungsgefahr von Grund- und Oberwasser, weshalb Gesetze und Richtlinien erlassen wurden, um diese Gefahr möglichst zu minimieren. Einige Beispiele hierfür sind das Wasserhaushaltsgesetz oder die DIN 4755 Ölfeuerungsgesetz. Zuständig für die Gesetzgebung und Überwachung ist der Bund und die Bundesländer, weshalb Vorschriften über die Lagerung von Heizöl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können.
Um Heizöl lagern zu können gibt es drei Möglichkeiten,

  • unterirdische Lagerung im Freien 
  • oberirdische Lagerung im Freien
  • oberirdische Lagerung in Gebäuden
     

wobei je nach Platz im Gebäude und Ort (Lage des Gebäudes) zu wählen ist, da beispielsweise in Wasserschutzgebieten der Einbau von Erdtanks verboten ist.
Die verbreitetesten Lagerungen sind die unterirdische Lagerung im Freien und die oberirdische Lagerung in Gebäuden.

Ölbehälter dürfen nur bis maximal 95% Ihres Volumens gefüllt werden!

Ausrüstung der Heizölbehälter:

Heizölbehälter für unterirdische Lagerung und Heizölbehälter für oberirdische Lagerung, deren Fassungsvermögen 1000 Liter übersteigt müssen mit folgenden Ausrüstungen ausgestattet sein:

  • Fülleitung: Sollte mit Steigung ins Freie führen. Sie wird meist in DN 50 verlegt und mit einem genormten Füllstutzen versehen, der kompatibel zu den Füllstutzen der Öltankwagen ist. Gegen unbefugtes Benutzen ist die Kappe verschließbar
     
  • Grenzwertgeber: Verhindert das Überfüllen der Heizölbehälter, damit das maximale Volumen nicht überschritten wird.
     
  • Lüftungsleitung: Die verdrängte Luft muß entweichen können, weshalb eine Lüftungsleitung ins Freie erforderlich ist, welche mindestens 0,5 m über dem Füllstutzen münden sollte. Sie darf weder Absperreinrichtungen noch Verengungen aufweisen.
     
  • Ölstandsanzeiger: ist bei lichtdurchlässigen Kunststofftanks nicht erforderlich. Im Gegensatz zu oberirdischen Tanks, wo ein Ölstandanzeiger mit Schwimmer ausreichend ist, muß bei Erdtanks ein pneumatischer Anzeiger verwendet werden


Rohrverbindungen

Rohrverbindungen müssen (einschließlich ihrer Dichtungen) sicher und dauerhaft öldicht sein. Die zulässigen Verbindungsarten werden in lösbare und unlösbare Verbindungen unterschieden:

lösbare Verbindungen:

Steckmuffenverbindungen, nur in Verbindung mit Sicherheitsschellen
Flanschverbindungen, nur in gut zugänglichen Bereichen (Kontrolle)
Schraubenverbindung (nur < DN 32 und in gut zugänglichen Bereichen)
Schneidringverschraubungen (nur < DN 25 und in gut zugänglichen Bereichen)
unlösbare Verbindungen:

Schweißverbindung, nur von geprüften Schweißern
Hartlötverbindungen, bei Kupfer nur < DN25
Quetschverschraubungen sind nicht mehr zulässig


Verlegung von Rohrleitungen
 

Beim Verlegen der Rohrleitung ist darauf zu achten, daß sie sofern es geht oberirdisch verlegt wird und gut zugänglich ist. Ferner dürfen Rohrleitungen keine tragenden Bauteile sein. Bei Durchbrüchen, sowohl durch die Wand, als auch durch die Decke ist darauf zu achten, daß die Leitungen durch Schutzrohre geführt werden.
Befinden sich die Öltanks im Aufstellraum, so ist darauf zu achten, daß die Heizöl-Entnahmestelle von einer Stelle außerhalb des Aufstellraumes absperrbar sein muß, was beispielsweise über eine Reißleine möglich ist.
Für unterirdische Rohrleitungen gelten zusätzliche Bestimmungen:

mindestens 1m Abstand zu öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen
Schutz gegen mechanische Beschädigung durch Abdecksteine, oder befestigte Fahrbahn oder mindestens 60cm Erddeckung
Rohrgräben mit feinkörnigem Sand verfüllen
Füll- und Entleerungsleitungen sollen mit stetigem Gefälle zum Tank verlegt werden
Verlauf der Rohrleitungen müssen in einem Rohrplan festgehalten werden
Korrosionsschutz

Rohrleitungen, die korrosiven Einflüssen unterliegen und deren Werkstoff nicht korrosionsbeständig sind (beispielsweise Stahlrohre) , müssen gegen Korrosion geschützt werden, beispielsweise durch einen Schutzanstrich. Bei unterirdischen Leitungen bestehen noch andere Bestimmungen